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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LIONICS für Access-Providing und sonstige IT-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
  Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, welche die LIONICS Internet- und Netzwerklösungen (nachfolgend kurz "LIONICS" genannt) als Access-Provider und IT-Serviceanbieter gegenüber ihren Kunden erbringt. Nicht vom Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen umfasst sind solche von LIONICS zu erbringenden Projektleistungen, die auf die (inhaltliche, grafische und technische) Konzeption, Erstellung und Um- bzw. Bearbeitung (Pflege, Relaunch) eines Internet-Auftritts des Kunden gerichtet sind. Für diese Projektleistungen der LIONICS gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen "Web-Dienstleistungen". Ferner gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen nur, soweit LIONICS mit dem Kunden keine abweichenden individuellen Vereinbarungen trifft.
2. Zeitliche Bindung an Angebote, Zustandekommen von Verträgen
  LIONICS ist an eigene Angebote nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang des Angebots beim Kunden gebunden. Verträge kommen erst dann zu Stande, wenn der Kunde schriftlich sein uneingeschränktes Einverständnis mit einem von LIONICS unterbreiteten Angebot erklärt.
3. Art und Umfang der Vertragsleistungen, zeitliche Verfügbarkeit
3.1 Art und Umfang der von LIONICS im einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich vorrangig aus den mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und aus der die Individualvereinbarung ergänzenden jeweiligen "Leistungsbeschreibung/Preisliste". Aus diesen Leistungsbeschreibungen/Preislisten ergeben sich die unterschiedlichen Tarife und die davon umfassten Leistungspakete.
3.2 LIONICS stellt sicher, dass die von ihr verwaltete und allgemein allen Kunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Mail-Server, Web-Server) in jedem Kalendermonat über eine Dauer von 97% der auf den Kalendermonat entfallenden Zeit funktionstüchtig ist. Routinemäßige Wartungsarbeiten, die eine Beeinträchtigung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Systeme zur Folge haben können, führt LIONICS nach Möglichkeit in den Nachtstunden zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr durch. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten nimmt die LIONICS möglichst nach vorheriger Information des Kunden vor. Die vorstehende Verfügbarkeitsregelung gilt jedoch nicht, sofern und soweit der Kunde über die bereit gestellten Systeme die technische Verfügungsgewalt innehat.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufwendungsersatz
4.1 Vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach den vom Kunden gewählten Tarifen, die sich aus der entsprechenden "Leistungsbeschreibung/Preisliste" ergeben.
4.2 Soweit für Leistungen eine nach Zeitabschnitten bemessene Festvergütung vereinbart ist, hat der Kunde die Vergütung beginnend mit dem Tag der Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit für den Rest des Zeitabschnitts anteilig nach Tagen zu zahlen. Danach sind die Einzelvergütungen im Voraus zu Beginn der jeweiligen Berechnungsperiode nach Zugang einer Rechnung zu zahlen. Ist die Vergütung für Teile eines Abrechnungszeitraumes zu berechnen, so wird diese anteilig für jeden Tag anhand des Preises für den gesamten Abrechnungszeitraum ermittelt. Sonstige Vergütungen sind nach vollständiger Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung zu zahlen.
4.3 Webhosting-Verträge unterliegen einem Abrechnungszeitraum von 18 Monaten im Voraus. Unabhängig davon räumt LIONICS dem Kunden eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Quartals ein.
4.4 Die vertraglich vereinbarte Vergütung umfasst nicht solche Aufwendungen, insbesondere Auslagen und Nebenkosten, die LIONICS entweder im Auftrag des Kunden tätigte oder im Interesse des Kunden für erforderlich halten durfte.
4.5 Jeder Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung benannte Bankkonto zu zahlen und muss dort spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei erteilter Einzugsermächtigung muss stets für ausreichende Deckung des Bankkontos gesorgt sein. Kosten für etwaige Rücklastschriften (einschließlich einer Bearbeitungsgebühr) werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsverzug
5.1 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 7 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf die rückständige Vergütung, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder LIONICS einen höheren Verzugsschaden nach.
5.2 Im Falle des Verzuges des Kunden mit der Bezahlung von nach Zeitabschnitten bemessenen Festvergütungen und unter den nachstehend in Tz. 5.3 festgelegten Voraussetzungen ist LIONICS berechtigt, entweder den Zugang des Kunden zu den Online-Diensten der LIONICS auf Kosten des Kunden und unter Fortgeltung der Pflicht des Kunden zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung zu sperren oder die laufenden Vertragsbeziehungen außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5.3

Die unter vorstehender Tz. 5.2 beschriebenen Maßnahmen kann LIONICS unter der Voraussetzung ergreifen, dass der Kunde

  • für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist

oder

  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug geraten ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
5.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen des Zahlungsverzuges bleibt LIONICS vorbehalten.
6. Leistungsfristen und -termine
  Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Eine Leistungsfrist verlängert sich bzw. ein Leistungstermin verschiebt sich um die Zeit, in der LIONICS aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen an der Leistung gehindert ist.
7. Lieferungen, Warenversand
7.1 LIONICS ist berechtigt, die Kosten für die Versendung der an den Kunden zu liefernden Waren einschließlich der Kosten für eine ausreichende Versicherung dieser Waren gegen Nachweis in Rechnung zu stellen. Etwaige nach dem Umsatzsteuergesetz abziehbare Vorsteuerbeträge sind dabei in Abzug zu bringen.
7.2 Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde Software, die LIONICS dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellt, nur im Objekt-Code auf einem vertraglich vereinbarten maschinenlesbaren Aufzeichnungsträger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Software käuflich erwirbt oder nur im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Miete, Leasing) nutzt.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden und Folgen ihrer Verletzung
8.1 Aufbewahrung und Offenlegung von Zugangsdaten
  Der Kunde hat etwaige, ihm von LIONICS übermittelte Zugangsdaten (v.a. Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter, Zugangscodes etc.) vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufzubewahren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen der LIONICS ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit LIONICS Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bei begründetem Verdacht, dass die Zugangsdaten eines Kunden unberechtigt durch Dritte genutzt werden, ist LIONICS berechtigt, eine sofortige Zugangssperre zu setzen. LIONICS wird den Kunden hierüber informieren und ihm neue Zugangsdaten zusenden. Ferner wird LIONICS dem Kunden jederzeit auf dessen Wunsch neue Zugangsdaten übermitteln. Setzt LIONICS gemäß den vorstehenden Bestimmungen eine Zugangssperre, bleibt der Kunde zur Entrichtung der gesamten vertraglich vereinbarten Vergütung auch für die Dauer der Sperre verpflichtet. Es erfolgt keine zeitanteilige Verrechnung. Der Kunde hat auch die Vergütungen zu zahlen, die durch die unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten, insbesondere seiner Anschlusskennung, entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall behält sich LIONICS weitere Nachforschungen vor.
8.2 Rechtliche Verantwortung des Kunden
8.2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von LIONICS zur Verfügung gestellten Dienste in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit LIONICS getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Der Kunde ist für die Inhalte, die er über das Internet z.B. auf seiner Website der Öffentlichkeit zugänglich macht oder sonst darbietet (etwa in Newsgroups) sowie per E-Mail übermittelt oder zugestellt bekommt, allein und in vollem Umfang verantwortlich.
8.2.2 Erhält LIONICS - auf welche Weise auch immer - einen hinreichenden Verdacht davon, dass der Kunde seine unter vorstehender Tz. 8.2.1 beschriebenen Rechtspflichten verletzt hat bzw. fortlaufend verletzt, kann LIONICS den Kunden schriftlich dazu auffordern, spätestens bis zum Ablauf von drei Werktagen nach Zugang des Aufforderungsschreibens gegenüber LIONICS schriftlich Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahme des Kunden muss nachvollziehbar und detailliert begründet werden und sollte mit entsprechenden Nachweisen - soweit vorhanden - unterlegt sein. Unterlässt es der Kunde, innerhalb der vorbezeichneten Frist in der vorstehend beschriebenen Weise Stellung zu nehmen, ist LIONICS berechtigt, die unter nachstehender Tz. 8.2.3 bezeichneten technischen Maßnahmen zu ergreifen und so lange aufrecht zu erhalten, bis der Kunde gegenüber LIONICS die Unbegründetheit des Verdachts einer Rechtsverletzung nachweist. Äußert sich der Kunde auch nach einer zweiten Aufforderung der LIONICS nicht zu dem geäußerten Verdacht in vorbeschriebener Weise und innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des zweiten Aufforderungsschreibens, ist LIONICS berechtigt, die laufenden Vertragsbeziehungen mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.
8.2.3 Erlangt LIONICS - auf welche Weise auch immer - Kenntnis davon, dass der Kunde seine unter vorstehender Tz. 8.2.1 beschriebenen Rechtspflichten tatsächlich verletzt hat bzw. fortlaufend verletzt, ist LIONICS berechtigt, die fortdauernde Rechtsverletzung durch die ihr zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen so lange zu unterbinden, bis der Kunde gegenüber LIONICS nachweist, dass es künftig zu keinen Rechtsverletzungen mehr kommen wird. Dieses Recht der LIONICS ist unabhängig von einem Verschulden des Kunden. Als technische Maßnahme im vorbezeichneten Sinne kommt insbesondere in Betracht, die Anbindung der vom Kunden im Internet dargebotenen rechtswidrigen Inhalte ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen, den Kunden für den Versand weiterer E-Mails zu sperren, vom Kunden installierte Programme, Scripts etc., die den Betrieb des Servers oder die Datensicherheit beeinträchtigen, zu deaktivieren bzw. zu deinstallieren oder vom Kunden betriebene Server zu deaktivieren bzw. die Anbindung des Kunden an das Internet zu sperren. Sollte der LIONICS angesichts der Häufigkeit oder der Schwere der vom Kunden begangenen Rechtsverstöße ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar sein, ist LIONICS zur außerordentlichen Kündigung der laufenden Vertragsbeziehungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung berechtigt.
8.2.4 Der Kunde stellt LIONICS von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde der LIONICS den gesamten durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen hat.
9. Datenschutz, Datensicherung, Geheimhaltung
9.1 LIONICS stellt den Datenschutz nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sicher. Dem Kunden ist bekannt, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bereitstellung des Zugangs, der Nutzungsmöglichkeit und der Abrechnung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung, für die Hotline und hier insbesondere zur technischen Unterstützung im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte dritte Unternehmen durch LIONICS übermittelt werden können. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung personenbezogener Daten durch LIONICS bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
9.2 Die Vertragspartner werden solche Unterlagen, Dokumentationen und sonstigen Informationen vertraulich behandeln, die der jeweils andere Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichnet hat oder an denen erkennbar ein Geheimhaltungsinteresse des jeweils anderen Vertragspartners besteht.
10. Aufrechnung, Abtretung
10.1 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der LIONICS mit eigenen Forderungen nur insoweit aufrechnen, als letztere rechtskräftig festgestellt oder von LIONICS ausdrücklich anerkannt sind.
10.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der LIONICS auf Dritte übertragen.
11. Rechtevorbehalt
  LIONICS behält sich an den Produkten, die sie an den Kunden verkauft und liefert, bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte sowie urheberrechtliche Nutzungsrechte vor. Der Kunde darf diese im Eigentum der LIONICSstehenden Produkte nicht veräußern, vermieten, verleihen oder verpfänden.
12. Gewährleistung, Haftung
  LIONICS übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewährleistung und Haftung für die vertragsgemäße Nutzung nur der von LIONICS selbst zur Verfügung gestellten und administrierten Dienste und Produkte. LIONICS übernimmt jedoch keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit derjenigen technischen Systeme einschließlich Telekommunikationsleitungen, die LIONICS nicht administriert und/oder auf die LIONICS keinen technischen Zugriff hat. Dies gilt insbesondere für Verbindungen zwischen dem Übergabepunkt an das Internet und anderen Rechnern im Internet.
13. Schriftform
  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Einhaltung dieses Schriftformerfordernisses. Telefaxe und E-Mails genügen nur dann der Schriftform, wenn dies in diesen Geschäftsbedingungen oder in den mit dem Kunden individuell getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich vorgesehen ist.
14. Anwendbares Recht
  Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
15. Gerichtsstand
  Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
  Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen oder bei Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.

Stand: 21. Februar 2004